Betriebliches Sprachcoaching - berufsbezogenes Deutsch
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme [§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III]
Zielsetzung
- Stabilisierung während der Beschäftigung
- Vermittlung von berufsbezogenen spezifischen Deutschkenntnissen
- Entwicklung realistischer Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven auf Basis der Praxiserfahrungen und vorhandener Qualifikationen
Das betriebliche Sprachcoaching berufsbezogenes Deutsch ist geeignet für Interessenten, die aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse (z. B. Dauer der Arbeitslosigkeit, Lebensalter, Migrationshintergrund, fehlende oder nicht ausreichende schulische oder berufliche Qualifikation, individuelle Lebenssituation, gesundheitliche Einschränkungen) einen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf während der Probe- und/oder Einarbeitungszeit im Berufsalltag haben.
Thematische Schwerpunkte
- Unterstützung bei Erstellung/Übersetzung von Bewerbungsunterlagen
- Stabilisierung während der Beschäftigung durch Beratung und Begleitung
- Entwicklung von realistischen Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven auf Basis der Praxiserfahrungen
- Berufsbezogene Sprach- und Schreibübungen, Erweiterung von Wortschatz und Leseverstehen
- Prozessbegleitung für Kunden die sich während der Probezeit, der betrieblichen Einarbeitung oder in einer mit Eingliederungszuschuss geförderten betrieblichen Beschäftigung befinden
- Erlernen des berufsbezogenen Fachvokabulars
- Einbeziehung der beschäftigenden Betriebe durch Arbeitsplatz- und Arbeitsumfeld bezogene Durchführung.
- Konfliktsituationen im Betrieb während der Einarbeitungszeit abbauen und vermeiden
- Kurzintervention bei akuten Schwierigkeiten im Betrieb
Teilnahmevorausetzung:
- Bei Personen mit Migrationshintergrund sind mindestens Deutsch-Vorkenntnisse im Niveau A2 erforderlich.
- Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich.
Lehrgangsdauer: Die Maßnahme umfasst 100 UE, die innerhalb von ca. 13 Wochen absolviert werden.
- Die Sprach-Coaches besuchen Ihre Kunden regelmäßig in Abständen, nach vorheriger Terminvereinbarung, in den Betrieben und unterstützen die jeweiligen berufs- und arbeitsplatzbezogenen Einarbeitungsprozesse.
Förderung
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.
Abschluss: Teilnahmezertifikat